Allgemeine Geschäftsbedingungen von Frequenza

(im Folgenden “ixtreme” genannt), Part of ixtreme

Für gewerbliche Kunden

  1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen ixtreme, mit Sitz in Hauptstrasse 18, 86931 Prittriching (im Folgenden “ixtreme” genannt), und dem Nutzer oder der Nutzerin (im Folgenden “Nutzer:in” genannt), der/die als Unternehmer:in gemäß § 14 BGB die auf der Frequenza-Plattform (im Folgenden “Plattform” genannt) verfügbaren Angebote und Dienstleistungen nutzt, die im Rahmen der Nutzung der Frequenza-Datenbank (im Folgenden “Datenbank” genannt) entstehen. Für private Nutzer:innen gemäß § 13 BGB gelten ausschließlich die Verbraucher-AGB von ixtreme.

  1. Leistungen von ixtreme

2.1. ixtreme betreibt die Frequenza-Plattform unter www.frequenza.international.de, um Anbieter:innen und Nachfrager:innen von Immobilien über das Internet zusammenzubringen. Nutzer:innen haben die Möglichkeit, eigene Inhalte auf der Plattform zu veröffentlichen und/oder Inhalte von Dritten abzurufen.

2.2. Als Teil des Leistungsangebots bietet ixtreme einen exklusiven Informationsservice für registrierte Nutzer:innen an. Dieser Service liefert den Nutzer:innen aktuelle Angebote, insbesondere im Bereich Immobilien, basierend auf den Suchanfragen und veröffentlichten Profildaten, die während der eingeloggten Sitzung gemacht werden (Benachrichtigung). Wenn der:die Nutzer:in seine:ihre Suchanfrage ändert (z.B. Immobilie in einer anderen Stadt), wird die Benachrichtigung automatisch angepasst. Der:die Nutzer:in kann jedoch jederzeit seine:ihre Benachrichtigungspräferenzen in seinem:ihrem Nutzerkonto ändern oder diesen Service vollständig abbestellen.

2.3. Auf der Plattform von ixtreme werden auch verschiedene damit verbundene Dienstleistungen (insbesondere im Immobilienbereich) angeboten, die ebenfalls diesen AGB unterliegen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

2.4. Der:die Nutzer:in ist sich bewusst, dass eine dauerhafte und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform, der Datenbank und ihrer Inhalte technisch nicht realisierbar ist. Ixtreme wird sich jedoch nach besten Kräften bemühen, die Verfügbarkeit der Plattform und der Datenbank sicherzustellen. Dennoch können notwendige Sicherheits- oder Wartungsarbeiten oder technische Störungen vorübergehend zur Nichterreichbarkeit der Webseite führen.

2.5. ixtreme behält sich das Recht vor, im Einklang mit den aktuellen technischen Standards und den marktüblichen Praktiken und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Nutzer:innen die Gestaltung der Plattform, der Services, ihrer Funktionalitäten und Inhalte weiterzuentwickeln. Wenn eine solche Weiterentwicklung zu einer Erweiterung der Leistungen des jeweils gebuchten Produkts führt, ist ixtreme berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend dem dadurch entstehenden Mehrwert anzupassen. Sofern der Umfang einer solchen Anpassung mehr als fünf Prozent des bisher vereinbarten Preises pro Kalenderjahr ausmacht, hat der:die Nutzer:in das Recht, wie folgt Widerspruch einzulegen: ixtreme wird den:die Nutzer:in über die geplante Weiterentwicklung informieren, ihnen eine angemessene Frist ab Erhalt der schriftlichen Mitteilung einräumen, um gegen die damit verbundenen Anpassungen Einspruch zu erheben, und deutlich darauf hinweisen, dass die Anpassungen wirksam werden, wenn kein Widerspruch eingelegt wird. Im Falle eines wirksamen Widerspruchs erfolgt keine Preisanpassung.

  1. Registrierung durch den:die Nutzer:in

3.1. Um bestimmte Services von ixtreme nutzen zu können, ist eine Registrierung auf der Plattform von Ixtreme erforderlich. Die Registrierung ist ausschließlich volljährigen und voll geschäftsfähigen Nutzer:innen gestattet. Nur registrierte Nutzer:innen haben die Möglichkeit, Anzeigen in die Datenbank von ixtreme einzustellen.

3.2. Bei der Registrierung muss der:die Nutzer:in seine:ihre E-Mail-Adresse sowie ein Passwort angeben.

3.3. Die E-Mail-Adresse und das Passwort dienen als Zugangsdaten für die Nutzung der registrierungspflichtigen Services von ixtreme. Der:die Nutzer:in ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und es nicht an Dritte weiterzugeben. Sollte das Passwort des:der Nutzers:Nutzerin einem Dritten bekannt werden, ist der:die Nutzer:in verpflichtet, dies umgehend bei ixtreme zu melden und das Passwort zu ändern.

3.4. Wenn der:die Nutzer:in seine:ihre bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse ändert, muss er:sie dies unverzüglich ixtreme mitteilen. Unterlässt der:die Nutzer:in dies, gelten Erklärungen als zugegangen, wenn sie an die zuletzt von ixtreme bekannte Adresse gesendet wurden.

 

  1. Vertragsschluss, Einstellung von Inhalten in die Datenbank

4.1. Durch die Übermittlung der Registrierungsdaten und der beabsichtigten Inhalte zur Einstellung in die Datenbank gibt der:die Nutzer:in ixtreme ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die zeitlich begrenzte Aufnahme und Bereitstellung des Inhalts in der Datenbank. Ixtreme entscheidet nach Erhalt des Angebots über dessen Annahme. Die Annahme erfolgt durch die Aufnahme des Inhalts in die Datenbank.

4.2. Die Bestimmungen des § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Satz 2 BGB finden bei Vertragsschlüssen zwischen Unternehmer:innen im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs keine Anwendung.

  1. Angaben und Pflichten der Nutzer:innen

5.1. Nutzer:innen, die über die ixtreme-Plattform oder -Services Immobilien inserieren (nachfolgend “Anbieter:in”), verpflichten sich, nur seriöse Immobilienangebote einzustellen und die Informationen über das Angebot sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammenzustellen. Sobald das angebotene Objekt nicht mehr verfügbar ist (z. B. vermarktet oder reserviert), muss es unverzüglich deaktiviert werden. Als nicht seriöse Immobilienangebote gelten solche, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder andere gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten (z. B. Verlosungen, Wettbewerbe) oder Rechte Dritter verstoßen.

5.2. Die Buchung einer Einzelanzeige gilt ausschließlich für ein (1) Objekt und das initial eingestellte Objekt. Das Austauschen oder Hinzufügen mehrerer Objekte in einer Anzeige ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird die Einzelanzeige ohne vorherige Abmahnung durch ixtreme deaktiviert. Die Veröffentlichung von Neubau- oder Sanierungsprojekten, die als Wohneinheiten für Einzelverkauf/-vermietung im Erstbezug oder als gewerblich nutzbare Immobilien angeboten werden, ist ausschließlich in den Neubau-Projektpaketen vorgesehen. Als Neubauprojekte gelten Immobilien, deren Fertigstellung höchstens drei (3) Jahre zurückliegt, mit Ausnahme von Neubauprojekten mit weniger als vier (4) Wohneinheiten. Als Sanierungsprojekte gelten Immobilien mit mindestens vier (4) Wohneinheiten, die als saniert beworben oder beschrieben werden. Falls Neubau- oder Sanierungsprojekte mit anderen gebuchten Anzeigenpaketen veröffentlicht werden, behält sich ixtreme das Recht vor, diese zu deaktivieren

5.3. Des Weiteren ist es verpflichtend, nur Immobilienangebote aus dem eigenen Bestand zu präsentieren oder solche, für die ein direkter Vermarktungsauftrag (z. B. Maklervertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag) besteht. Es ist ausdrücklich untersagt, ixtreme-Kontingente, -Leistungen oder andere Angebote von ixtreme weiterzuverkaufen. Ebenfalls ist es strengstens untersagt, den Account oder die Nutzung des Accounts durch Dritte, insbesondere andere Makler:innen oder Franchisenehmer:innen, zu ermöglichen. Bei Verdacht auf Verstoß gegen diese genannten Verpflichtungen behält sich ixtreme das Recht vor, einen Nachweis für den Vermarktungsauftrag des jeweiligen Objekts zu verlangen.
Darüber hinaus verpflichtet sich der:die Anbieter:in dazu, die Daten der Objekte in der von ixtreme technisch aufbereiteten Form (Exposé) nicht an Dritte weiterzugeben, außer an Interessent:innen.


5.4. Es ist untersagt, Angebote zu gestalten, die ausschließlich darauf abzielen, die Aufmerksamkeit von Interessent:innen zu erregen. Solche Gestaltungen gelten als Missbrauch und sind verboten. Beispiele für solche Angebotsgestaltungen sind:

a. Falsche oder fehlerhafte Angaben zur Adresse des Objektes.

b. Mehrfacheinstellungen desselben Objekts oder erneute Veröffentlichung desselben Objekts kurz nach Löschung des Angebots;

c. Nutzung der Angebote als Werbefläche für den:die Anbieter:in oder Dritte, einschließlich Bilder und Angebote, die keinen Bezug zu Immobilien haben;

d. Platzierung in einer falschen Kategorie (z. B. Mietkauf unter Miete anstelle von Kauf); Einstellen von Gesuchen unter Anbieten; unkonkrete oder falsche Angaben im Angebot, wie unvollständige Informationen, falsche geografische Zuordnungen oder Bilder, die nicht das beworbene Objekt darstellen; Angaben, die nicht dem dafür vorgesehenen Eingabefeld entsprechen oder für ein anderes Eingabefeld bestimmt sind (z. B. E-Mail-Adresse im Freitext); oder Inserieren von Objekten oder Angeboten, für die auf der Plattform keine passende Kategorie vorhanden ist (z. B. Wohnwagen);

e. Weiterleitung von Interessent:innen an kostenpflichtige Internet- oder Telefondienste (insbesondere 0190- oder 0900-Nummern);

f. Adress- oder Kontaktdaten von Objekten werden erst nach einer (kostenpflichtigen) Registrierung bei dem:der Anbieter:in oder Dritten bekannt gegeben;

g. Verkauf einer Immobilie ohne zugehöriges Grundstück, es sei denn, es handelt sich um die Rubrik “Typenhaus” für Muster- oder Fertighäuser, oder Angabe des Kaufpreises ohne (eingerechneten) Grundstückspreis.

5.6. Im Falle von Angeboten, bei denen im Falle einer Geschäftsabwicklung eine Maklerprovision verlangt wird, muss dies ausdrücklich im Angebot angegeben werden. Die Höhe der Maklerprovision (einschließlich gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer) und die Person(en), die berechtigt sind, die Maklerprovision zu erhalten, müssen ebenfalls genannt werden.


5.7. Ungeachtet der möglichen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen für den einzelnen Anbieter, behält sich ixtreme das Recht vor, Angebote, die eine der in Abschnitt 5 genannten Verhaltensverpflichtungen nicht beachten, sofort zu deaktivieren. Wenn die Nichtbeachtung trotz entsprechender Hinweise von ixtreme wiederholt erfolgt, ist ixtreme außerdem berechtigt, betroffene Daten zu entfernen, das Angebot zu löschen, den Vertrag mit dem betreffenden Anbieter fristlos und aus wichtigem Grund zu kündigen und/oder den Zugang zum Datenbanksystem von ixtreme unverzüglich zu sperren. Der Anbieter wird über diese Maßnahmen unter Angabe von Gründen informiert.


5.8. Die Rechte des Nutzers aus der Vereinbarung mit ixtreme können nicht übertragen werden.


5.9. Wenn ein Problem bei der Nutzung der ixtreme-Plattform oder -Services gemeldet wird und ixtreme die Korrektur des Problems wünscht, ist der Nutzer verpflichtet, aktiv bei der Behebung des Problems mitzuwirken. Dies beinhaltet insbesondere die Übermittlung der erforderlichen Informationen zur Korrektur und die Durchführung etwaiger erforderlicher Maßnahmen.

5.10. Die Zahlungsverpflichtung des Nutzers für die vereinbarte Laufzeit bleibt von den in diesem Abschnitt genannten Maßnahmen unberührt.

5.11. Der Nutzer bleibt auch dann zur Zahlung der Vergütung für die vereinbarte Laufzeit verpflichtet, wenn nach Vertragsschluss aus irgendeinem Grund die erforderliche Genehmigung für die Ausübung seiner Gewerbetätigkeit entfällt oder sich herausstellt, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine entsprechende Gewerbeerlaubnis vorlag.

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